Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 1.1 vom 04.11.2024

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Tech Schuppen GmbH, vertreten durch Andreas Schmid, Stefan Hafner und Michael Modlmair, Hauptstraße 25, 84558 Kirchweidach, im Folgenden „Auftragnehmer" und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber", als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

(2) Der Auftragnehmer bietet verschiedene Dienstleistungen im IT-Bereich zur Buchung an. Dabei handelt es sich insbesondere um Software-Entwicklung, Beratung und Projekt-Management.

(3) Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.

(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und nicht gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.

(5) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Auftraggeber bucht bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Dienstleistung. Diese Buchung nimmt der Auftragnehmer durch eine Auftragsbestätigung an. Eine Beauftragung kann per E-Mail oder Kontaktformular zustande kommen.

(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung des Auftraggebers bestätigt. Die Buchung des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen von Auftragnehmer mitgeteilt.

(3) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.

(5) Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung") fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.

(6) Die angebotenen Leistungen können einmalige Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringenden Dienstleistungen sein.

§ 3 Inhalt des Dienstleistungsvertrages

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.

(2) Für den Zugriff und die Nutzung des Service wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die notwendigen Zugangsdaten übermitteln, die für den Zugriff auf den Service erforderlich sind.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung vom Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran.

(4) Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.

(5) Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen Dritter wird keine Haftung übernommen.

(6) Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Eine Nutzung, Vervielfältigung, Überarbeitung, Übersetzung der Software sowie eine Umwandlung von dem Objektcode in den Quellcode zu anderen Zwecken ist untersagt.

§ 4 Durchführung der Dienstleistung

(1) Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber ist zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Auftraggeber erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung eintritt, die den Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.

(3) Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website des Auftragnehmers dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.

(5) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die vereinbarte Software in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung und sorgt für die Wartung und Pflege der Software. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Software jederzeit zu aktualisieren und zu erweitern.

(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Software ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen und die vertraglichen Bestimmungen einzuhalten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Software zu verändern oder zu dekompilieren.

(7) Der Auftragnehmer muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt nach freiem Ermessen die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer, abzugeben.

(8) Der Auftraggeber hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen und sonstigen Materialien vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(2) Sofern der Auftraggeber dieser Mitwirkungspflicht nicht, unvollständig, inkorrekt oder zu spät nachkommt, übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung für etwaige daraus resultierende Verzögerungen.

(3) Der Auftragnehmer ist in solchen Fällen berechtigt, den Projektzeitplan entsprechend anzupassen und dem Auftraggeber die durch die Verzögerung entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die die Erfüllung der Mitwirkungspflichten beeinträchtigen könnten.

(5) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, im Falle der erheblichen oder wiederholten Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 6 Zahlung

(1) Eine Zahlung ist gegenüber dem Auftragnehmer nach Abschluss der Dienstleistung mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Auftraggeber zu tätigen. Die Zahlung wird sofort mit der Buchung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsstellung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Alle Preise auf der Website bzw. im Angebot des Auftragnehmers sind als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer aufgeführt.

(3) Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben.

(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen, nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

(2) Eine ordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrages muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(4) Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.

(5) Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bis zum Ende der verlängerten Laufzeit. Die Kündigung muss auch hier in Schriftform erfolgen.

(6) Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien.

§ 8 Stornierung von Aufträgen

(1) Der Auftraggeber hat das Recht, einen bereits erteilten Auftrag zu stornieren. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen und wird mit Zugang der Stornierungserklärung beim Auftragnehmer wirksam.

(2) Im Falle der Stornierung eines bereits erteilten Auftrags erhebt der Auftragnehmer eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30% des vereinbarten Auftragswerts.

(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die pauschalierte Stornierungsgebühr.

(4) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, im Einzelfall einen höheren Schaden geltend zu machen, sofern dieser nachweisbar ist.

(5) Im Falle der Stornierung eines Auftrags, der bereits teilweise ausgeführt wurde, hat der Auftraggeber zusätzlich zur Stornierungsgebühr die bis zum Zeitpunkt der Stornierung erbrachten Teilleistungen zu vergüten.

(6) Die Stornierungsgebühr wird sofort mit Wirksamwerden der Stornierung fällig und ist vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der entsprechenden Rechnung zu begleichen.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung des Auftrags bis zur vollständigen Zahlung der Stornierungsgebühr und der Vergütung für erbrachte Teilleistungen auszusetzen.

(8) Eine Stornierung nach vollständiger Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen.

§ 9 Schutzrechte

(1) Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.

(2) Der Auftraggeber überträgt hiermit dem Auftragnehmer bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.

(3) Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke.

(4) Die Geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei dem Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.

§ 10 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich behandeln.

(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet.

(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt.

(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen auferlegen.

(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren, die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat, oder die der Empfänger von Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.

(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung herausgeben oder löschen.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.

§ 11 Haftung und Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer Kardinalpflicht, und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

(4) Der Auftragnehmer schützt seine Auftraggeber so gut es geht gegen Cyberkriminalität. Für Schäden, welche dem Auftraggeber durch Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Abs. 1–3 mit den genannten Ausnahmen.

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

(6) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferte Software zum Zeitpunkt der Übergabe im Wesentlichen den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entspricht.

(7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Software unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen.

(8) Verborgene Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

(9) Im Falle eines berechtigten und fristgerecht angezeigten Mangels hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung.

(10) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Lieferung der Software.

(11) Keine Gewährleistungspflicht besteht für Mängel, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht durch den Auftragnehmer vorgenommene Änderungen entstehen.

(12) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der Software in Kombination mit der Hardware und Software des Auftraggebers, es sei denn, diese Kombination wurde ausdrücklich als Teil des Vertragsgegenstands vereinbart.

(13) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung und Mängelhaftung.

(14) Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungsbereichen und unter allen Bedingungen fehlerfrei arbeitet.

§ 12 Datenschutz

(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.

(2) Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.

(3) Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert.

(4) Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen unter /datenschutz.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB insgesamt nicht tangiert.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.

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